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Das Hufelandverzeichnis | AMBA Versicherung

Das Hufelandverzeichnis - wichtig für Heilpraktik, Ärzte und Versicherer

Das Hufelandverzeichnis ist ein Leistungsverzeichnis für wirksame und bewährte Naturheilverfahren. Darin finden sich beispielsweise die Osteopathie, die Traditionelle Chinesische Medizin (TCM) und die Bioresonanz-Therapie. Neben einer bloßen Auflistung an einzelnen Behandlungsmethoden enthält das Hufelandverzeichnis Angaben dazu, welche Kosten für die Behandlung angemessen sind. Damit gilt es als wichtigste Orientierungshilfe für Ärzte, Heilpraktiker, Patienten und Versicherer.

 
 

Was ist das Hufelandverzeichnis?

 

Der Name des Huflandverzeichnisses stammt von der Hufelandgesellschaft mit Sitz in Berlin. Es handelt sich dabei um einen ärztlichen Dachverband für integrative Medizin: Also der Form von Medizin und Heilmethoden, die sich zwischen der konventionellen ärztlichen Medizin und der ärztlichen Komplementärmedizin bewegen.

Die Gesellschaft selbst vertritt sämtliche namhafte Ärztegesellschaften, die sich für den Einsatz von Naturheilverfahren aussprechen. Das Hufelandverzeichnis dient als zuverlässiges Nachschlagewerk im medizinischen Alltag. Denn es stellt hohe Anforderungen an die in ihm gelisteten Methoden, Praktiken und Heilmittel.

Das Hufelandverzeichnis ist eine hervorragende Orientierungshilfe, auf die Sie trotz Berufshaftpflicht für Heilpraktiker nicht verzichten sollten. Ein regelmäßiger Blick in das Verzeichnis lohnt sich auch trotz eines guten Firmenrechtsschutzes. Denn so vermeiden Heilpraktiker Beschwerden wegen zu hoher Rechnungen.

So entscheidet sich, welches Verfahren ins Verzeichnis aufgenommen wird

Obwohl das Hufelandverzeichnis ein sehr umfangreiches Verzeichnis ist, erfasst es nicht sämtliche Heilmethoden. Grundsätzlich gilt: Naturheilverfahren erhalten erst dann in das Verzeichnis Einzug, wenn sich erwies, dass sie wirksam und bewährt sind.

Ob dies der Fall ist, ergibt sich meist aus zahlreichen Erfahrungsberichten und wissenschaftlichen Studien. Allerdings verlässt sich die Hufelandgesellschaft nicht ausschließlich auf die externen Meinungen. Es verfügt über einen eigenen wissenschaftlichen Beirat für die Prüfung der Heilverfahren.

 Außerdem ist es wichtig, dass Ärzte und Heilpraktiker diese Methoden in einer standardisierten Ausbildung erlernen können. Auch dies ist Vorraussetzung dafür, dass sich eine Heilmethode im Hufeland Leistungsverzeichnis wiederfindet. Nur wenn das der Fall ist, kann ein neues Heilverfahren, Heilmittel oder eine anderweitige Arznei im Hufelandverzeichnis aufgelistet werden.

Für Ärzte und Heilpraktiker, aber auch für Versicherungen bedeutet diese Vorgehensweise: Sie können sich auf die Inhalte des Leistungsverzeichnisses durchweg verlassen. Gleichzeitig erhöht sich dadurch die Zuverlässigkeit für den Patienten selbst. Der Auswahlprozess stellt sicher, dass keine neuen, aber schädlichen Methoden gelistet sind.

 
 

Das Hufelandverzeichnis dient als Orientierungshilfe für gesetzliche und private Kranken­ver­si­che­rungen

 

Gesetzliche und private Krankenkassen finden in diesem Verzeichnis eine Auflistung an bewährten und wirksamen Heilverfahren. Ist ein bestimmtes Verfahren in diesem Leistungsverzeichnis aufgeführt, unterstützen die Versicherungen es in der Regel.

Ebenfalls gelten die im Hufelandverzeichnis enthaltenen Medikamente und ihre Kosten für die Versicherungsanbieter als zentrale Grundlage ihrer Entscheidungen. Das macht das Verzeichnis sowohl für Patienten als auch für Ärzte, Heilpraktiker und Versicherungen zu einem wertvollen Nachschlagewerk.

Gesetzliche Kranken­ver­si­che­rung

Welche Beträge eine gesetzliche Kranken­ver­si­che­rung erstattet, hängt vom jeweiligen Versicherer ab. Dabei ziehen diese in vielen Fällen das Hufelandverzeichnis zurate, um die Gebühren im eigenen Ermessen festzulegen. In der Regel entscheidet sich die gesetzliche Kranken­ver­si­che­rung dafür, die im Hufelandverzeichnis enthaltenen Heilmittel zu genehmigen und zu unterstützen. Dennoch müssen Sie als Patient einen gewissen Eigenanteil selbst tragen.

Private Kranken­ver­si­che­rung

Für die private Kranken­ver­si­che­rung ist das Huflandverzeichnis von besonderem Interesse: Bei ihr hängt die Erstattung vom jeweiligen Tarif ab. In manchen Tarifwerken ist es deshalb notwendig, dass der behandelnde Arzt die jeweils zugehörige Gebührenziffer entsprechend notiert und abrechnet.

Ob bei der privaten Versicherung die Leistungen eines Heilpraktikers enthalten sind, hängt ebenfalls von dem gewählten Tarif ab. Falls Sie sich privat ver­sichern möchten: Sie sollten in jedem Fall darauf achten, dass sämtliche Leistungen aus dem Hufelandverzeichnis enthalten sind. Ist dies im Rahmen der Police möglich, sind auch alternative Heilmethoden in den Leistungsumfängen inbegriffen.

Zusätzlich ist es sinnvoll, dass Sie sich bestimmte Ausnahmen direkt im Vorfeld von der privaten Kranken­ver­si­che­rung nennen lassen. Dabei kann es sich beispielsweise um gewisse Therapieformen handeln, die für Sie von besonderem Interesse sind.

Der Versicherer kann grundsätzlich einzelne Therapien aus dem Hufelandverzeichnis aufführen. Und zwar, sodass nur diese gelten oder er verweist auf sämtliche Leistungen des Verzeichnisses. Ebenso verhält es sich mit der Verordnung von Heilmitteln und naturheilkundlichen Arzneimitteln, die andernfalls nicht erstattungsfähig wären.

 
 

Deshalb ist das Hufelandverzeichnis auch für andere Versicherungen von Interesse

 

Das Hufelandverzeichnis ist nicht nur für Ihre Kranken­ver­si­che­rung oder Heilpraktikerin von Interesse. Auch als Privatperson können Sie sich über das Hufelandverzeichnis online informieren: Denn hier finden Sie eine Auflistung der wichtigsten Behandlungsmethoden und deren Vergütung.

Auf diese Weise können Sie herausfinden, wie hoch die angemessenen Kosten für bestimmte Methoden sind. Erhalten Sie eine Rechnung, die Ihnen seltsam vorkommt: Dann können Sie direkt bei Ihrer Versicherung nachfragen, ob die aufgeführten Behandlungskosten tatsächlich angemessen sind.

Auch für die Heilpraktikerzusatzversicherungen ist das Hufelandverzeichnis die Basis für ihre Abrechnungshilfe. Denn hier finden sich Informationen über alternative Heilverfahren und die Gebührenordnung. Zwar ist sie nicht verbindlich, bietet Ärzten und Patienten jedoch eine wichtige Orientierungsrichtlinie. Das gilt übrigens auch für Ihre Rechts­schutz­ver­si­che­rung, die Berufshaftpflicht in der Podologie und die Betriebshaftpflicht.


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