Eine sichere und finanziell sorgenfreie Zukunft steht auf der Wunschliste jedes Arbeitnehmers ganz weit oben. Deshalb ist es für Unternehmen unerlässlich, ihren Mitarbeitern nicht nur ein sicheres Arbeitsumfeld, sondern auch eine solide Grundlage für die Zukunft zu bieten. Hier kommt die sogenannte Direktversicherung ins Spiel – eine gängige Lösung für die betriebliche Altersvorsorge.
Was versteht man unter Direktversicherung? |
Grundsätzlich gilt: Jeder Arbeitnehmer besitzt das Recht, einen Anteil seines Lohns in die betriebliche Altersvorsorge zu investieren – umgekehrt haben Unternehmen entsprechend die Pflicht, ihren Mitarbeitern eine betriebliche Altersvorsorge zu ermöglichen. Der Staat unterstützt dies, indem er für die Beiträge Vergünstigungen bei den Sozialabgaben und der Einkommenssteuer gewährt.
Eine Direktversicherung ist eine gängige Form der Altersvorsorge, welche vom Arbeitgeber für seine Mitarbeiter abgeschlossen werden kann. Die Finanzierung erfolgt dabei in der Regel durch eine Gehaltsumwandlung, wobei ein Teil des Bruttogehalts direkt in die Versicherung einfließt. Diese Methode bietet sowohl für Arbeitnehmer als auch für Arbeitgeber steuerliche Vorteile und eine Einsparung bei Sozialabgaben – zudem wachsen die eingezahlten Beträge über die Jahre hinweg durch Verzinsung an.
Einige Unternehmen übernehmen einen Teil des Beitrags für ihre Mitarbeiter, sodass der vom Arbeitnehmer getragene Anteil geringer ausfällt. Auch eine komplette Übernahme der Versicherungsbeiträge vonseiten des Arbeitgebers ist möglich.
Im Rentenalter können Arbeitnehmer – je nach Vertragsbedingungen – meist zwischen einer lebenslangen Rente und einer einmaligen Kapitalauszahlung wählen, wobei letztere seit 2005 steuerlich anders behandelt wird.
Direktversicherungen lassen sich grundsätzlich in drei Kategorien einteilen. Jede dieser Varianten dient vorrangig als finanzielle Absicherung für das Alter – je nach Ausgestaltung bieten sie zusätzlich Schutz gegen verschiedenste Lebensrisiken wie den Tod oder Berufsunfähigkeit. Arbeitnehmer und Arbeitgeber müssen sich jedoch nicht unbedingt für eine der Optionen entscheiden: Auch eine Kombination der verschiedenen Varianten ist häufig möglich.
Kapitallebensversicherung: Diese Art der Versicherung vereint typischerweise den Nachlassschutz für Angehörige mit der Altersvorsorge. Im Todesfall des Versicherten wird eine zuvor bestimmte Summe an die Hinterbliebenen ausgezahlt. Parallel dazu werden die eingezahlten Beiträge von der Versicherungsgesellschaft angelegt, wobei eine im Vorfeld festgelegte Verzinsung garantiert wird. Der Zinssatz bezieht sich auf die Netto-Beiträge (nach Abzug der Kosten) und darf den vom Bundesfinanzministerium festgesetzten Höchstrechnungszins nicht übersteigen. Die Rentenauszahlung kann entweder in einer Summe oder als monatliche Rente erfolgen.
Fondsgebundene Lebensversicherung: Eine Alternative hierzu ist die fondsgebundene Lebensversicherung. Sie ähnelt der Kapitallebensversicherung in Bezug auf den Hinterbliebenenschutz und die Altersvorsorge, unterscheidet sich jedoch durch die Anlage der Beiträge in Investmentfonds. Die Versicherung bietet eine Auswahl an Fonds, aus denen, abhängig von den eigenen Präferenzen, gewählt werden kann. Die Auszahlungsoptionen sind dabei vergleichbar mit denen der Kapitallebensversicherung.
Private Rentenversicherung: Eine weitere Option ist die private Rentenversicherung, die hauptsächlich auf die Altersvorsorge ausgerichtet ist, jedoch auch um einen Hinterbliebenenschutz ergänzt werden kann. Die Einzahlungen können dabei entweder von der Versicherung selbst verwaltet oder in Fonds investiert werden. Bei einer Verwaltung durch die Versicherung ist, ähnlich wie bei der Kapitallebensversicherung, der Erhalt des Höchstrechnungszinses möglich. Die Auszahlung erfolgt meist als monatliche Rente, wobei auch eine Einmalzahlung vereinbart werden kann.
Die Direktversicherung als Form der betrieblichen Altersversorgung bietet zahlreiche Vorteile, wobei der Beitrag des Arbeitgebers und staatliche Förderungen besonders hervorstechen. Für Arbeitnehmer bietet die Direktversicherung neben einer potenziell höheren Rendite auch Steuervorteile, da die Beiträge bei Einzahlung in der Regel steuerfrei sind und erst im Rentenalter besteuert werden müssen. Die genaue Höhe der staatlichen Förderung hängt jedoch vom Zeitpunkt des Vertragsabschlusses ab, wobei Verträge, die vor und nach 2005 abgeschlossen wurden, unterschiedlich behandelt werden.
Grundsätzlich gilt: Die Attraktivität der Direktversicherung steigt mit zunehmender Beteiligung des Arbeitgebers deutlich an. Für Arbeitnehmer wird die Direktversicherung als Vorsorge besonders dann attraktiv, wenn der Arbeitgeber einen Anteil von mindestens 20 % der Beiträge übernimmt.
Ein zusätzlicher Pluspunkt ist die Absicherung der Hinterbliebenen im Todesfall des Versicherten sowie die Möglichkeit, die Berufsunfähigkeit mit abzusichern. Auch im Falle von Arbeitslosigkeit bleibt der Versicherungsschutz bestehen, da die Ansprüche aus der Direktversicherung nicht auf das Arbeitslosengeld II angerechnet werden.
Doch die Direktversicherung bringt nicht nur Vorteile mit sich: Ein Nachteil für Arbeitnehmer besteht darin, dass auf die Betriebsrente volle Krankenkassenbeiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung zu entrichten sind. Ein weiterer Minuspunkt aus Sicht der Arbeitnehmer ist, dass die Direktversicherung vom Arbeitgeber abgeschlossen wird. Dies bedeutet, dass Arbeitnehmer kaum Einfluss auf die Auswahl des Vertrags haben und oft wenig Einblick in die zumeist hohen Kosten erhalten. Um diese Kosten zu kompensieren, ist zudem ein hohes Lebensalter erforderlich, da sich die Versicherungen meist erst dann finanziell lohnen.
Auch für Unternehmen ergeben sich durch den Abschluss einer Direktversicherung Vorteile – allem voran die Einsparung von Sozialabgaben und die Chance, qualifizierte Mitarbeiter langfristig an das Unternehmen zu binden. Eine Direktversicherung kann somit durchaus auch ein effektives Instrument sein, um in einem wettbewerbsintensiven Arbeitsmarkt attraktiv zu bleiben. Wie bereits erwähnt, bieten Gruppenverträge für mehrere Mitarbeiter zudem die Möglichkeit, von attraktiven Rabatten zu profitieren.
Allerdings führt die Einführung einer solchen Altersvorsorge zu einer erhöhten Komplexität in der Lohnabrechnung. Durch die Gehaltsumwandlung, bei der Arbeitnehmer einen Teil ihres Bruttogehalts für die Altersvorsorge nutzen, verringern sich die zu entrichtenden Sozialversicherungsbeiträge, was in der Lohnbuchhaltung berücksichtigt werden muss.
Obwohl Arbeitgeber aufgrund der geringeren Sozialbeiträge Kosten sparen, sind sie seit 2022 sowohl bei bestehenden als auch bei neuen Verträgen verpflichtet, sich mit mindestens 15 % an der Direktversicherung zu beteiligen – dies dient sozusagen dem Ausgleich für den Vorteil der reduzierten Sozialbeiträge.
Um die Rentabilität einer solchen Versicherung bewerten zu können, muss auch die Höhe der Direktversicherungskosten berücksichtigt werden. Unabhängig davon, ob es sich um eine Kapitallebensversicherung, eine Rentenversicherung oder eine fondsgebundene Lebensversicherung handelt, spielen die Abschluss- und Verwaltungskosten hier eine entscheidende Rolle.
Wer hat Anspruch auf eine Direktversicherung? |
Jeder Arbeitnehmer in Deutschland hat seit dem Jahr 2002 das gesetzliche Recht, eine betriebliche Altersvorsorge (bAV) durch Entgeltumwandlung zu beanspruchen. Dies bedeutet, dass Arbeitnehmer die Möglichkeit haben, Teile ihres zukünftigen Gehalts oder bestimmte Sonderzahlungen wie Weihnachts- oder Urlaubsgeld in Beiträge für eine betriebliche Altersversorgung umzuwandeln und sich so eine zusätzliche Rente aufzubauen.
Obwohl der Arbeitgeber die Pflicht zur Umsetzung der Entgeltumwandlung hat, liegt die Entscheidung über die spezifische Form der Betriebsrente und den Vertrag allein beim Unternehmen. In der Praxis wird deutlich, dass die Verbreitung der bAV stark vom Einkommensniveau abhängt. Höher verdienende und gut ausgebildete Fachkräfte werden oft mit attraktiven Betriebsrenten angelockt, während in Branchen mit vielen Geringverdienern die bAV weniger verbreitet ist.
Der Arbeitgeber kann also selbst wählen, welche Anlageform oder welchen Durchführungsweg er anbietet, um die Entgeltumwandlung zu realisieren – dazu zählen beispielsweise Pensionsfonds oder Direktversicherungen. Grundsätzlich wird die spezifische Ausgestaltung der betrieblichen Altersversorgung in einem Unternehmen durch individuelle Vereinbarungen, betriebliche Regelungen oder tarifliche Abkommen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer geregelt.
Wie wirkt sich eine Direktversicherung auf die Rente aus? |
Eine Direktversicherung kann sich positiv auf die Rente auswirken, insbesondere wenn der Arbeitgeber mindestens 20 Prozent zum Beitrag des Arbeitnehmers hinzufügt. Wenn jedoch der Arbeitnehmer alle Beiträge selbst trägt und das Guthaben nur moderat verzinst wird, muss er ein sehr hohes Alter erreichen, um das eingezahlte Geld vollständig zurückzubekommen.
Wie hoch sind die Abzüge bei einer Direktversicherung? |
Bei einer Direktversicherung unterscheiden sich die Abzüge je nachdem, ob der Vertrag vor oder nach 2005 abgeschlossen wurde.
Für Verträge ab 2005 gilt: Seit 2018 können Arbeitnehmer jährlich bis zu 8 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung steuerfrei einzahlen. Diese Beiträge sind in der Lohnabrechnung als steuerfrei vermerkt und müssen nicht in der Steuererklärung aufgeführt werden. Für die spätere Rente zahlen Sparer ihren persönlichen Steuersatz, der im Rentenalter meist niedriger ist als während des Berufslebens. Bei einer Kapitalauszahlung muss der gesamte Betrag versteuert werden.
In Bezug auf Sozialabgaben zahlen Arbeitnehmer auf Beiträge bis 292 Euro pro Monat im Jahr 2023 keine Sozialversicherungsabgaben. Seit 2020 wird der volle Beitragssatz zur Krankenversicherung nur auf den Teil der Rente erhoben, der den Freibetrag von etwa 170 Euro übersteigt.
Wie lässt man sich eine Direktversicherung auszahlen? |
Die vorzeitige Auszahlung einer Direktversicherung gestaltet sich in der Regel schwierig – eine Kündigung vor Erreichen des Rentenalters ist in den meisten Fällen nicht möglich, denn die Verträge einer Direktversicherung enthalten typischerweise eine Unkündbarkeitsklausel. Auch wenn es Ausnahmen gibt, erfolgt die Auszahlung also nicht nach Bedarf, sondern erst zum Renteneintritt.
Ausnahmen bestehen beispielsweise bei Kleinstanwartschaften, zudem kann eine Kündigung beispielsweise in manchen Fällen auch bei wirtschaftlicher Notlage möglich sein – dies erfordert jedoch eine wirksame Abfindungsvereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer.
Auch der Arbeitgeber, der Versicherungsnehmer des Vertrags ist, kann die Direktversicherung nicht einfach kündigen. Bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses ist er jedoch nicht verpflichtet, die Beiträge weiterzuzahlen – die Direktversicherung geht dann auf den Arbeitnehmer über, aber selbst in diesem Fall würde eine Kündigung nicht automatisch zur sofortigen Auszahlung führen. Die Fortführung des Vertrags durch den neuen Arbeitgeber ist möglich, aber eher unwahrscheinlich – besonders wenn der neue Arbeitgeber eine Vereinbarung mit einer anderen Versicherungsgesellschaft hat.
In solchen Fällen kann der Vertrag pausiert werden, ohne dass weitere Beiträge geleistet werden. Die angesammelten Beiträge werden dann bei Renteneintritt ausgezahlt. Eine weitere Möglichkeit besteht darin, den Vertrag auf den eigenen Namen umzuschreiben und selbstständig fortzuführen, wobei dann Beiträge aus dem versteuerten Nettoeinkommen geleistet werden.
Für Verträge, die vor dem 1. Januar 2005 abgeschlossen wurden, gilt eine pauschale Besteuerung der Beiträge zur betrieblichen Altersvorsorge mit 20 Prozent – eine einmalige Auszahlung aus einem Altvertrag ist also grundsätzlich steuerfrei. Bei Auszahlungen in Form einer lebenslangen Leibrente kommt die Ertragsanteilsbesteuerung zur Anwendung.
Beiträge zu Verträgen, die nach dem 31. Dezember 2004 begonnen haben, sind komplett steuer- und sozialabgabenfrei. Dafür wird jedoch bei der Auszahlung der Direktversicherung eine Steuer fällig. Zusätzlich müssen Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung Beiträge für die Krankenversicherung auf die Auszahlung entrichten, was für Mitglieder der privaten Krankenversicherung nicht gilt.
Fazit |
Bei der Entscheidung für eine Form der betrieblichen Altersversorgung sollten Arbeitnehmer und Arbeitgeber verschiedene Faktoren berücksichtigen und eine Lösung wählen, die ideal zu den individuellen Anforderungen passt. Die Direktversicherung ist aus Arbeitnehmersicht vor allem dann sinnvoll, wenn der Arbeitgeber einen Anteil von über 20 % der Beiträge zur Direktversicherung übernimmt. In diesem Fall entstehen dem Arbeitnehmer keine direkten Kosten, und er kann von den Auszahlungen profitieren.
Die Entscheidung, ob eine Direktversicherung sinnvoll ist, hängt jedoch auch von der gewählten Form der Direktversicherung ab. Bei der Auswahl der passenden Direktversicherung bietet Ihnen Ihr Versicherungsmakler AMBA wertvolle Unterstützung, indem er hilft, die am besten geeignete Option basierend auf den individuellen Bedürfnissen und Umständen zu finden. So können Sie sichergehen, dass die Direktversicherung eine lohnende Investition in die finanzielle Zukunft darstellt.
Eine Direktversicherung kann in Form der Gehaltsumwandlung erfolgen. Dabei wird ein Teil des Bruttogehalts des Arbeitnehmers in Beiträge zu einer betrieblichen Altersvorsorge umgewandelt – es ist jedoch auch möglich, dass der Arbeitgeber die Beiträge komplett übernimmt.
Eine Direktversicherung mit einem Altvertrag, also einem Vertrag, der vor dem 1. Januar 2005 abgeschlossen wurde, ist in der Auszahlungsphase grundsätzlich steuerfrei. Dies liegt daran, dass die Beiträge zu diesen Verträgen bereits pauschal besteuert wurden. Im Gegensatz dazu unterliegen Auszahlungen aus Direktversicherungen mit Neuverträgen, die nach dem 31. Dezember 2004 abgeschlossen wurden, der nachgelagerten Besteuerung, bei der die Beiträge während der Ansparphase steuerfrei sind, aber die Auszahlungen im Rentenalter besteuert werden.
In der Steuererklärung wird die Direktversicherung in der Anlage R-AV/bAV angegeben – egal, ob sie steuerlich berücksichtigt wird oder nicht.
Der Arbeitgeber zahlt bei einer Direktversicherung entweder die gesamten Beiträge oder einen Teil davon – abhängig von den Vereinbarungen im Unternehmen. Diese Beiträge können als Arbeitgeberzuschuss oder im Rahmen einer Gehaltsumwandlung durch den Arbeitnehmer erfolgen.