Ein langer Arbeitsalltag, ständiger Termindruck und die Sehnsucht nach einem erfüllten Ruhestand – wer kennt das nicht? Viele träumen davon, den wohlverdienten Ruhestand schon früher zu genießen. Und tatsächlich: Wer über Jahrzehnte hinweg gearbeitet hat, kann unter gewissen Umständen den Traum vom früheren Renteneintritt ohne Abzüge bei der Rentenzahlung verwirklichen. Doch wie funktioniert das genau?
Früher in Rente: Mögliche Abzüge bei einer Rente mit 60 |
Rente bereits mit 50? Früher in Rente im Detail |
In einer Gesellschaft, in der die Lebenserwartung steigt und die Arbeitswelt sich stetig verändert, spielen Gedanken an einen vorzeitigen Ruhestand für viele eine zentrale Rolle. Doch wie realistisch ist der Wunsch, bereits mit 50 Jahren in den Rentenstatus zu wechseln?
Grundsätzlich ist es wichtig zu verstehen, dass die gesetzlichen Regelungen bestimmte Voraussetzungen für den Rentenbezug festlegen. Eine dieser Kernbedingungen ist die Mindestversicherungszeit. Wer diese erfüllt hat, aktuell sind das 35 Jahre, dem steht grundsätzlich die Tür zu einer abschlagsfreien Rente offen. Das bedeutet, dass Arbeitnehmer, die über einen Zeitraum von 35 Jahren in die Rentenkasse eingezahlt haben, das Recht auf eine Rente ohne finanzielle Abzüge haben.Aber was passiert, wenn man deutlich vor dem gesetzlich vorgesehenen Rentenalter in den Ruhestand gehen möchte? Hier kommen die sogenannten Abschläge ins Spiel. Jeder, der sich dazu entscheidet, vorzeitig in Rente zu gehen, muss mit Abzügen rechnen. Konkret können Arbeitnehmer in Deutschland frühestens mit der Vollendung des 63. Lebensjahres in Rente gehen. Aber auch dann nicht ohne finanzielle Einbußen. Durch die schrittweise Anhebung des Rentenbeginns kann sich ein Abschlag zwischen 7,5 und sogar bis zu 14,4 Prozent ergeben. Ein bedeutender Punkt dabei ist: Dieser Abzug ist nicht nur temporär. Er gilt für die gesamte Dauer des Rentenbezugs, selbst wenn das ursprünglich vorgesehene Rentenalter später erreicht wird.
Deshalb ist es essentiell, sich frühzeitig über die finanziellen Auswirkungen eines vorzeitigen Renteneintritts zu informieren und abzuwägen, ob die Vorteile des frühen Ruhestands die langfristigen finanziellen Einbußen rechtfertigen.Eine Rente mit 50 ist in der Regel nur durch private Vorsorge realisierbar, da die staatliche Rente in diesem Alter nicht ausgeschüttet wird. Es gibt jedoch Ausnahmen wie für Menschen mit Behinderung oder Berufssoldaten. Rein rechnerisch würde bei einem vorzeitigen Rentenbezug der staatlichen Rente für jeden fehlenden Monat 0,3 Prozent Abzug vom Rentenanspruch anfallen. Ein Rentenbeginn vier Jahre vor der Regelaltersgrenze würde so den maximalen Abzug von 14,4 Prozent bedeuten. Daher wäre ein staatlicher Rentenbeginn mit 50 Jahren nicht machbar.
Für diejenigen, die den Wunsch haben, mit 50 in Rente zu gehen und es aus privatem Vermögen finanzieren wollen, wäre bei einem monatlichen Bedarf von 1.000 Euro bis zum 85. Lebensjahr eine Ersparnis von 420.000 Euro notwendig. Unter Berücksichtigung einer Verzinsung des Kapitals reduziert sich dieser Betrag zwar, bleibt jedoch erheblich.
Ein regulärer Rentenbeginn mit 55 ist ebenfalls unüblich. Allerdings könnte hier die Altersteilzeit eine Option sein, die ab dem vollendeten 55. Lebensjahr in Anspruch genommen werden kann. Dies führt zu einer Arbeitszeitreduktion und somit zu einer geringeren Rente durch weniger angesammelte Rentenpunkte.
Ohne eine Schwerbehinderung ist ein Renteneintritt mit 60 in den meisten Fällen unrealistisch. Ansonsten wäre ein Rentenbezug erst ab 63 Jahren – mit entsprechenden Abschlägen – möglich.
Einige Frauen haben die Möglichkeit, mit 60 Jahren ihre Altersrente zu beziehen. Voraussetzung ist, dass sie vor 1952 geboren wurden, mindestens 15 Jahre versichert waren und nach dem 40. Geburtstag noch mindestens 10 Jahre gearbeitet haben. Dieser Rentenbezug geht jedoch mit Abschlägen von bis zu 18 Prozent einher.
Hier ist ein Rentenbezug für jene möglich, deren Regelaltersgrenze bei 65 Jahren liegt, allerdings mit den maximalen Abschlägen von 14,4 Prozent. Zusätzlich besteht für Menschen mit einer Schwerbehinderung von mindestens 50 Prozent und einem Geburtsjahr zwischen 1958 und 1963 die Möglichkeit eines vorzeitigen Renteneintritts.
Zeit mit Arbeitslosengeld überbrücken Personen, die eine Regelaltersgrenze von 67 Jahren haben, können über die Möglichkeit nachdenken, die Zeit bis zur Rente durch den Bezug von Arbeitslosengeld zu überbrücken.
Für Personen, die nach 1964 geboren wurden und eine 50-prozentige Schwerbehinderung aufweisen, sowie für Bergleute, die lange Zeit unter Tage gearbeitet haben, kann ein Renteneintritt mit 62 Jahren in Frage kommen.
Personen, die 45 Jahre oder länger in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt haben und vor 1953 geboren sind, können ohne finanzielle Einbußen mit 63 Jahren in Rente gehen. Diese Gruppe wird als besonders langjährig Versicherte bezeichnet. Wer hingegen nur über 35 Beitragsjahre verfügt, kann zwar auch mit 63 in den Ruhestand treten, muss aber mit finanziellen Abschlägen rechnen.
Wer zwischen 1953 und 1963 geboren wurde und über 45 Beitragsjahre verfügt, kann sich auf einen abschlagsfreien Rentenbeginn mit 64 Jahren freuen. Personen mit lediglich 35 Beitragsjahren können ebenfalls mit 64 in Rente gehen, allerdings mit einem Abschlag von 10,8 Prozent, da sie drei Jahre vor der Regelaltersgrenze in den Ruhestand treten.
Personen, die nach 1964 zur Welt kamen und mindestens 45 Beitragsjahre aufweisen, dürfen mit 65 Jahren ohne Abschläge in Rente gehen. Darüber hinaus haben diejenigen, die vor 1958 geboren sind, im Laufe ihres 65. Lebensjahres das reguläre Renteneintrittsalter erreicht. Weitere Details zu den Altersanpassungen finden Sie in unserer beigefügten Übersicht.
Wer zwischen 1958 und 1963 geboren wurde und mindestens 35 Beitragsjahre in der Rentenkasse nachweisen kann, darf mit 66 Jahren ohne Abzüge den Ruhestand antreten. Zudem haben diejenigen, die sich für das Blockmodell der Altersteilzeit entschieden haben, die Chance, mit 66 in den Ruhestand zu gehen. In der zweiten Phase des Blockmodells erhalten sie weiterhin ihr Altersteilzeitgehalt, obwohl sie nicht mehr aktiv arbeiten.
Mit Vollendung des 67. Lebensjahres haben all diejenigen, die nach 1964 geboren wurden, das reguläre Renteneintrittsalter erreicht und können ihren Ruhestand ohne finanzielle Abschläge genießen.
Tipps und Tricks, um früher in Rente zu gehen |
Wie ermöglicht die Altersteilzeit eine frühe Rente ohne Abzüge? |
Sobald sich Arbeitnehmer für den Schritt in die Altersteilzeit entscheiden, stehen ihnen grundsätzlich zwei Arbeitszeitmodelle zur Auswahl: das Gleichverteilungsmodell und das Blockmodell. Beide Modelle zeichnen sich durch die Halbierung der Arbeitszeit aus, verteilt über mehrere Jahre und kombiniert mit einem Gehaltsverzicht.
Bei dieser Variante wird die Arbeitszeit gleichmäßig um 50 Prozent reduziert und über die gesamte Dauer der Altersteilzeit gestreckt.
In der Praxis kann es vorkommen, dass unerwartete Ereignisse eintreten, die Auswirkungen auf die Altersteilzeit haben. Hierzu zählen insbesondere Krankheit und die Insolvenz des Arbeitgebers.
Arbeitgeber sind gesetzlich dazu verpflichtet, die noch ausstehenden Zahlungen im Falle einer Insolvenz abzusichern. Arbeitnehmer sollten sich daher eine entsprechende Insolvenzsicherung vom Arbeitgeber aushändigen lassen.
Bei Krankheit oder längerer Arbeitsunfähigkeit ist der Arbeitgeber zur Entgeltfortzahlung verpflichtet. Es ist wichtig zu beachten, dass bei bestimmten Lohnersatzleistungen, wie Krankengeld oder Arbeitslosengeld, die zusätzliche Aufstockung der Altersteilzeit entfallen kann. Daher ist eine frühzeitige Klärung der Ansprüche aus der Altersteilzeit von großer Bedeutung.
Abschließend lässt sich sagen, dass die Altersteilzeit eine interessante Möglichkeit bietet, früher in Rente zu gehen. Doch wie bei allen finanziellen Entscheidungen sollte man sich gründlich informieren und gegebenenfalls beraten lassen.
Sobald jemand 55 Jahre alt wird und in den vorherigen fünf Jahren mindestens drei Jahre sozialversicherungspflichtig gearbeitet hat, könnte er Altersteilzeit beantragen. Aber man sollte wissen, dass es dafür kein gesetzliches Recht gibt.
Ihre genauen Rentenansprüche können Sie bei der gesetzlichen Rentenversicherung erfragen. Hier erhalten Sie eine Rentenauskunft, die Ihnen einen Überblick über die bislang erworbenen Ansprüche gibt und Sie über mögliche Rentenabschläge bei einem frühen Renteneintritt informiert.
Die Höhe der Rentenabschläge variiert je nachdem, wie früh man in Rente geht. Für jeden Monat, den man vor dem regulären Rentenbeginn in den Ruhestand tritt, fällt ein Abschlag von 0,3% an. Über einen längeren Zeitraum können diese Abschläge eine erhebliche Summe ausmachen.
Die Altersrente für langjährig Versicherte setzt eine Mindestversicherungszeit von 35 Jahren voraus. Das bedeutet, dass Personen, die 35 Jahre Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt haben, Anspruch auf diese Rente haben.
Im Gegensatz dazu steht die Altersrente für besonders langjährig Versicherte. Diese setzt eine noch längere Mindestversicherungszeit von 45 Jahren voraus. Personen, die diese Voraussetzung erfüllen, können unter bestimmten Bedingungen sogar ohne Abschläge früher in Rente gehen.
Daniel Moser, Versicherungsmakler und Gründer von AMBA Versicherungen Fachwirt für Finanzberatung (IHK), Master-Consultant in Finance und Finanzwirt mit 20 Jahren Erfahrung |