Unverhofft kommt oft und manchmal kann man im Leben eine gebuchte Reise nicht antreten. Auch wenn man das ganz anders geplant hat. Eine Reiserücktrittsversicherung kann dann vor bösen Überraschungen wie hohen Stornokosten schützen und kostet nur eine niedrige Prämie.
Eine Reiserücktrittsversicherung kann man z.B. für ein ganzes Jahr buchen und kann dann beliebig oft im Jahr verreisen. Und zwar absolut sorgenfrei. Wer dann die Reise aus den versicherten Gründen nicht antreten kann, bliebt nicht auf hohen Reiserücktrittskosten sitzen.
Hier unterscheiden sich die Versicherer teilweise etwas. Grundsätzlich sind folgende versicherte Gründe für einen Reiserücktritt möglich:
Der Vorteil einer Rücktrittsversicherung liegt in der Befreiung von finanziellen Nachteilen durch den Rücktritt von einer Reise. Dies kann z.B. bedeuten:
Jeder wird es schon mal erlebt haben: Ein Zug verspätet sich. Viele reisen daher mit dem Zug so an, dass sie mehrere Stunden vor dem Abflugtermin am Flughafen mit dem Zug ankommen sollten. Aber manchmal klappt auch das nicht, weil z.B. ein Oberleitungsschaden, ein Unwetter oder Personen im Gleis für mehrere Stunden auch einen Schnellzug wie einen ICE aufhalten. Der Urlaubsflieger wartet dann nicht, - gerade bei Interkontinentalflügen, die ggf. nicht jeden Tag auf dem Plan stehen, ist dies mehr als ärgerlich. Wenn in der Reiserücktrittsversicherung die Verkehrsmittelverspätung mitversichert ist, ist ein zu spät kommender Zug zwar auch noch ärgerlich, reißt aber keine Löcher in die Reisekasse, weil die Versicherung entweder einen späteren Ersatzflug zum Ziel bezahlt oder aber den Reisepreis erstattet.
In Coronazeiten sollte man bei der Reiserücktrittsversicherung darauf achten, dass auch typische Corona-Risiken mitversichert sind:
Dieser Schutz ist wichtig, denn auch wenn Sie selbst vollkommen gesund sind, kann das Gesundheitsamt Sie in Quarantäne stecken, wenn einer Ihrer Bekannter, den Sie kürzlich getroffen haben, an Corona erkrankt und angegeben hat, Sie getroffen zu haben. Sie dürfen dann weder das Haus verlassen, noch verreisen.
Haben Sie einen Coronaschutz in Ihrer Reiserücktrittsversicherung, sind Sie vor den negativen Folgen der Quarantäne geschützt.
Die Reiserücktrittsversicherung tritt ein, wenn man selbst oder eine der folgenden Personen die Reise wegen eines versicherten Grundes nicht antreten kann:
Die Stornokosten bei einer Reise können bis zu 100% des Reisepreises betragen. Meist sind die Stornokosten desto höher, je kurzfristiger vor dem geplanten Reiseantritt die Absage erfolgt. Gerade, weil die Stornokosten so hoch sein können und damit gerne auch mehrere Tausend Euro erreichen, lohnt es sich , eine Reiserücktrittsversicherung abzuschließen. Die Reiserücktrittskostenversicherung erstattet die Stornokosten komplett. Es sei denn, man hat einen Selbstbehalt vereinbart.
Die Reiserücktrittsversicherung zahlt nicht bei chronischen Krankheiten, die ggf. schon Jahre vorliegen. In solchen Fällen argumentieren die Versicherer, dass bereits zum Zeitpunkt der Reisebuchung der Reiserücktritt absehbar war.
Die Reiserücktritt zahlt auch nicht, wenn man sie zu spät abschließt. Jede Versicherung hat eine eigene Zeitspanne, bis zu der man die Versicherung vor Reiseantritt abgeschlossen haben muss. Oft sind dies 30 Tage vor Reiseantritt. Wer also meint, 3 Tage vor Reiseantritt eine solche Versicherung abschließen zu können, um diese dann 2 Tage vor Antritt in Anspruch zu nehmen, hat sich verkalkuliert.
Fazit: Eine Reiserücktrittversicherung ist eine wichtige Reiseversicherung, wenn man verreist. Gerade vor dem Jahresurlaub oder Urlaubsreisen, die vierstellig ins Budget gehen, sollte man eine solche Reiserücktrittsversicherung rechtzeitig beantragen, damit man nicht auf hohen Stornokosten sitzen bleibt.
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