Ein Jobwechsel bringt viele Veränderungen mit sich, darunter auch die Frage, was mit Ihrer betrieblichen Altersvorsorge (bAV) passiert. Viele Arbeitnehmer sind unsicher, wie ihre Altersvorsorge beim Wechsel des Arbeitgebers geschützt bleibt und welche Schritte sie unternehmen müssen, um ihre Ansprüche zu sichern. In diesem Artikel erfahren Sie alles Wichtige zum Thema bAV beim Arbeitgeberwechsel und welche Optionen Ihnen zur Verfügung stehen, um Ihre finanzielle Absicherung im Alter zu gewährleisten.
Das Wichtigste auf einen Blick |
Auch bei einem Arbeitgeberwechsel bleiben Ihre eingezahlten Beiträge zur betrieblichen Altersvorsorge (bAV) erhalten. Dieses Prinzip der Unverfallbarkeit schützt Ihr angespartes Kapital, unabhängig davon, ob Ihr neuer Arbeitgeber in den bestehenden Vertrag einsteigt oder nicht.
Sie haben mehrere Möglichkeiten, wie Sie Ihre betriebliche Altersvorsorge beim Arbeitgeberwechsel handhaben können: Fortführung bei einem neuen Arbeitgeber, private Weiterführung des Vertrags oder Ruhenlassen des Vertrags, um später wieder einzusteigen.
Wenn Ihr neuer Arbeitgeber den alten Vertrag nicht übernehmen kann oder möchte, haben Sie bis zu einem Jahr Zeit, um Ihre Anwartschaften zu sichern. Während dieser Zeit können Sie den Vertrag ruhen lassen oder privat weiterführen, um die Vorteile Ihrer bisherigen Beiträge zu bewahren.
Was ist eine betriebliche Altersvorsorge überhaupt? |
Eine betriebliche Altersversorgung ist eine Art Vertrag zwischen Ihnen und Ihrem Arbeitgeber. Zu den bekanntesten unter ihnen gehören die Direktversicherung und die Pensionskasse. Dabei geht ein Teil Ihres monatlichen Gehalts in die betriebliche Altersversorgung.
Das bedeutet: Sie erhalten am Ende des Monats etwas weniger Lohn, profitieren jedoch langfristig von mehr finanzieller Sicherheit im Alter. Natürlich ist es auch möglich, eine private Altersvorsorge oder Riester Rente abzuschließen - oder eine Altersvorsorge für Selbstständige in Form einer Basisrente. In diesem Fall funktioniert das Ganze ein wenig anders, bietet Ihnen im Alter jedoch dieselben Vorzüge.
Die Beiträge Ihrer betrieblichen Altersvorsorge gehen beim Arbeitgeberwechsel nicht verloren! |
Möchten Sie eine neue Stelle antreten? In diesem Fall bleibt Ihre betriebliche Altersvorsorge beim Arbeitgeberwechsel erhalten. Das angesparte Geld geht weder verloren, noch müssen Sie es zurückzahlen. Die gesetzliche Unverfallbarkeit von Rentenansprüchen hängt von der Dauer des Arbeitsverhältnisses ab.
Diese Optionen haben Sie beim Arbeitgeberwechsel mit Ihrer bAV |
Ihre betriebliche Altersvorsorge ist nach dem Arbeitgeberwechsel nicht verloren. Arbeitnehmer haben das Recht, ihre unverfallbaren Rentenansprüche auf den neuen Arbeitgeber zu übertragen. Auch dann nicht, wenn Sie sich dazu entscheiden, Ihre betriebliche Altersvorsorge beim Arbeitgeberwechsel zu kündigen. Vielmehr haben Sie auch im Nachhinein Anspruch auf die unverfallbaren Rentenansprüche. Dabei profitieren Sie von unterschiedlichen Optionen:
Sie können Ihre betriebliche Altersvorsorge beim Arbeitgeberwechsel mitnehmen und weiterhin in die bAV einzahlen. Vorausgesetzt, das ist bei Ihrem neuen Arbeitgeber möglich.
Sie können Ihre betriebliche Altersvorsorge nach dem Arbeitgeberwechsel privat weiterführen.
Außerdem können Sie den Vertrag für Ihre betriebliche Altersvorsorge beim Arbeitgeberwechsel ruhen lassen. Damit bezahlen Sie keine Beiträge mehr, die entrichtete Summe bleibt jedoch weiterhin verzinst.
Die Beiträge, die Sie in Ihre betriebliche Altersvorsorge vor dem Arbeitgeberwechsel eingezahlt haben, bleiben also erhalten. Viele Arbeitnehmer haben im Laufe ihres Arbeitslebens mehrere Arbeitgeber und können dennoch ihre Ansprüche auf Betriebsrenten behalten. Deshalb bezeichnet man sie auch als unverfallbar. Beachten Sie dabei jedoch die Fristen, die gegebenenfalls für die Unverfallbarkeit gelten.
Diese Befristungen sind wichtig: Nämlich, wenn nicht nur Sie, sondern auch Ihr bisheriger Arbeitgeber in die Altersvorsorge eingezahlt hat.
Sämtliche Abzüge von Ihrem Bruttogehalt, die in diesen Fond fließen, gelten jedoch sofort als unverfallbar. Anders, wenn es sich hingegen um eine Betriebsrente handelt, die ausschließlich Ihr Arbeitgeber trägt. Dann kann es sein, dass Sie über einen bestimmten Zeitraum bei der Firma angestellt sein müssen.
Das geschieht mit dem Vertrag der betrieblichen Altersvorsorge beim Arbeitgeberwechsel |
Damit Sie Ihre betriebliche Altersvorsorge beim Arbeitgeberwechsel mitnehmen können, müssen Sie einige Kriterien erfüllen. Ist das der Fall, steht der Mitnahme grundsätzlich nichts im Weg.
Die bAV läuft über eine Pensionskasse, einen Pensionsfond oder eine Direktversicherung. Der neue Arbeitgeber kann das Kapital in sein eigenes Versorgungssystem übertragen.
Der Vertrag bestand vor 2004 noch nicht
Ihr angesparter Betrag übersteigt die Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung nicht
Optionen, falls der neue Arbeitgeber nicht in die alte bAV einsteigen möchte |
Es ist nicht immer möglich, Ihre betriebliche Altersvorsorge beim Arbeitgeberwechsel fortzuführen. In manchen Fällen entscheiden sich die neuen Arbeitgeber dagegen, in den alten Vertrag einzusteigen. Ist das der Fall, haben Sie zwei Möglichkeiten:
Sie können Ihre betriebliche Altersvorsorge nach Arbeitgeberwechsel privat weiterführen. Dabei überweisen Sie monatlich den vereinbarten Betrag, wobei Sie jedoch die Steuervorteile der Entgeltumwandlung verlieren.
Alternativ ist es möglich, den Vertrag ruhen zu lassen und nach einer anderen Lösung zu suchen. Beachten Sie jedoch, dass Sie lediglich ein Jahr Zeit haben, Ihre Anwartschaften mitzunehmen.
Über den neuen Arbeitgeber wird eine neue Direktversicherung abgeschlossen. Das vorhandene Versorgungskapital aus dem ersten Vertrag wird auf den neuen Vertag übertragen.
Ein paar Tipps zum Schluss |
Damit Ihnen Ihre betriebliche Altersvorsorge beim Arbeitgeberwechsel kein Kopfzerbrechen bereitet, sollten Sie die folgenden Tipps beherzigen:
Beachten Sie Ihre mögliche Rentenversicherungspflicht, wenn Sie selbstständig oder freiberuflich tätig sind. Die Altersvorsorgepflicht für Selbstständige soll per Gesetz beschlossen werden.
Daniel Moser, Versicherungsmakler und Gründer von AMBA Versicherungen Fachwirt für Finanzberatung (IHK), Master-Consultant in Finance und Finanzwirt mit 20 Jahren Erfahrung |