Wohngebäudeversicherung
Das Wichtigste auf einen Blick |
Unbenannte Gefahren in der Gebäudeversicherung beziehen sich auf Schäden durch unvorhergesehene Ereignisse, die nicht explizit im Versicherungsvertrag ausgeschlossen sind.
Die All-Risk-Deckung bietet eine umfassende Absicherung gegen fast alle Risiken und kann die Versicherungssumme beeinflussen, was wiederum die Prämien erhöht. Trotzdem bietet sie langfristig oft eine kosteneffiziente Lösung.
Wohngebäudeversicherung
Unbenannte Gefahren in der Gebäudeversicherung: Was Sie wissen müssen |
Unbenannte Gefahren in der Gebäudeversicherung beziehen sich auf Schadensursachen, die nicht explizit in Ihrem Versicherungsvertrag aufgeführt oder versicherbar sind, aber auch nicht ausdrücklich ausgeschlossen sind. Sie erweitern den Versicherungsschutz und decken Schäden ab, die durch unvorhergesehene Ereignisse entstehen. Sie sind gewissermaßen Ihre Rettungsleine in einer Welt voller Ungewissheiten.
Da die unbenannten Gefahren nicht explizit im Vertrag als Ausschluss benannt sind, deckt die Wohngebäudeversicherung diese Ereignisse ab, die unvorhersehbar eintreten. Dies bedeutet, dass wenn ein Schaden aus heiterem Himmel an Ihrem Wohngebäude eintritt und dieser nicht speziell ausgeschlossen ist, Ihr Versicherer die Kosten übernimmt. Eine unerwartete Rußbildung durch einen Kaminbrand oder ein plötzlicher Wasserschaden durch eine undichte Leitung sind Beispiele für unbenannte Gefahren. Es gibt jedoch bestimmte Risikoausschlüsse, die Sie als Versicherungsnehmer kennen sollten.
Um zu verstehen, was unbenannte Gefahren sind, ist es hilfreich, einige Beispiele zu betrachten. Ein Schaden durch innere Unruhen oder böswillige Beschädigungen könnte als eine unbenannte Gefahr angesehen werden. Stellen Sie sich vor, es gibt einen plötzlichen Aufstand in Ihrer Nachbarschaft, und Ihr Haus wird beschädigt. Dies wäre eine unbenannte Gefahr, da es zwar nicht explizit in Ihrer Police benannt ist, aber trotzdem abgedeckt wird.
Ein weiteres Beispiel wäre der Anprall von Fahrzeugen, Rauch- oder Rußschäden sowie Sengschäden durch ein Feuer. Stellen Sie sich vor, ein Lastwagen fährt in Ihr Haus, oder ein plötzlicher Kaminbrand verursacht Ruß- und Sengschäden. Solche Ereignisse sind typische Beispiele für unbenannte Gefahren, die durch Ihre Gebäudeversicherung abgedeckt sein könnten.
Schäden, die durch das Wachstum von Wurzeln unter der Erde entstehen
Vandalismus, wie Graffiti-Schmierereien
Obwohl unbenannte und benannte Gefahren beide wichtige Aspekte Ihrer Gebäudeversicherung sind, gilt es die beiden Arten der Deckungen zu unterscheiden. Der Hauptunterschied zwischen beiden liegt in ihrer Definition: Während benannte Gefahren spezifisch in Ihrer Police aufgelistet sind, sind unbenannte Gefahren solche, die nicht explizit ausgeschlossen wurden.
All-Risk-Deckung: Eine umfassende Lösung? |
Die All-Risk-Deckung, auch bekannt als Allgefahrendeckung, ist eine Versicherungsform, die Schutz gegen alle Gefahren bietet, die in Ihrem Versicherungsvertrag nicht explizit ausgeschlossen werden. Sie bietet einen umfassenden Schutz auch gegen unvorhersehbare Risiken und erhöht Ihr Sicherheitsgefühl maßgebend. Sie können also beruhigt schlafen, wissend, dass Ihr Eigenheim gegen fast alle denkbaren Ereignisse abgesichert ist. In diesem Sinne kann die All-Risk-Deckung als eine Form der Pauschaldeckung betrachtet werden, die eine breite Palette von Risiken umfasst und somit eine umfassende Sicherheit bietet.
Es gibt jedoch auch einige Nachteile, die Sie kennen sollten. So kann die All-Risk-Deckung höhere Beiträge verlangen, was durch den breiten Schutzumfang auch gerechtfertigt ist. Auf lange Sicht könnte sie sich jedoch als kosteneffizienter erweisen, da sie eine umfassende Absicherung gegen unvorhergesehene Schäden bietet.
Im Vergleich zu Multi-Risk-Versicherungen, die aus einer Kombination von Teilversicherungen bestehen, ist die All-Risk-Deckung umfassender und schließt im Prinzip alle unvorhergesehenen Ereignisse ein, solange sie nicht explizit ausgeschlossen werden. Dies bedeutet, dass Sie mit einer All-Risk-Deckung einen umfassenderen Schutz erhalten, der über die Deckung unbenannter Gefahren hinausgeht.
Typische Ausschlüsse bei unbenannten Gefahren |
Trotz der umfassenden Deckung, die unbenannte Gefahren bieten, gibt es einige typische Ausschlüsse, die Sie beachten sollten. Schäden durch Krieg, Kernenergie und vorsätzliche Handlungen sind in der Regel von der Versicherung unbenannter Gefahren ausgeschlossen. Solche Ereignisse sind demnach nicht von Ihrer Versicherung abgedeckt, auch wenn sie unvorhersehbar sind. Speziell Schäden, die durch Krieg verursacht werden, fallen oft unter die sogenannte Kriegsausschlussklausel, die besagt, dass Schäden durch Kriegshandlungen typischerweise nicht abgedeckt sind.
Vom Versicherungsschutz sind darüber hinaus allmähliche Prozesse wie:
Verfall
Ungezieferbefall
Fäulnis
Substanzverlust
Verfärbungen
Geschmacks- oder Strukturveränderungen
Verseuchungen
Es sei denn, sie folgen direkt auf einen bereits versicherten Schaden. Schäden, die ausschließlich auf betriebsinterne Vorgänge zurückzuführen sind, fallen unter Ihre Sorgfaltspflicht und sind daher nicht versichert.
Elementarschadenversicherung und unbenannte Gefahren: Zusammenhänge |
Die Elementarschadenversicherung ist eine Deckungserweiterung für die Wohngebäude- sowie Hausratversicherung und zielt darauf ab, spezifische Naturgefahren abzusichern. Zu diesen Naturgefahren zählen unter anderem:
Überschwemmungen
Erdbeben
Stürme
Hagel
Erdrutsche
Nicht alle unbenannte Gefahren, wie zum Beispiel Sturm und Wasser, sind standardmäßig durch den Schutz vor unbenannten Gefahren abgedeckt. Angesichts des Klimawandels und der Zunahme von Wetterextremen wird die Erweiterung der Versicherungsdeckung durch die Elementarschadenversicherung besonders empfohlen.
Unbenannte Gefahren in verschiedenen Tarifen |
Die Deckung unbenannter Gefahren ist nicht in allen Tarifen gleich. Einige Versicherer integrieren sie in einem Premium-Tarif, während andere sie als Zusatzservice anbieten, ähnlich separaten Versicherungsleistungen für Glasbruch oder Fahrraddiebstahl. Daher hängt die Verfügbarkeit und der Umfang der Deckung unbenannter Gefahren von Ihrem gewählten Tarif und Versicherer ab.
Versicherer bieten unterschiedliche Tarifoptionen an, die die Deckung unbenannter Gefahren einschließen oder ausschließen können. Sie können für die Deckung unbenannter Gefahren auch eine Selbstbeteiligung festlegen. Das bedeutet, dass Sie einen bestimmten Prozentsatz des Schadens selbst tragen müssen, bevor die Versicherung einspringt. Dies kann die Kosten für die Versicherung senken, aber es bedeutet auch, dass Sie im Schadensfall mehr aus eigener Tasche zahlen müssen.
Sorgfaltspflichten des Versicherungsnehmers im Umgang mit unbenannten Gefahren |
Als Versicherungsnehmer sind Sie verpflichtet, Präventivmaßnahmen zu ergreifen, um Schäden, die durch unbenannte Gefahren entstehen können, rechtzeitig vorhersehen und verhindern zu können. Sie müssen das erforderliche Fachwissen besitzen, um potenzielle Schäden zu verhindern oder zu minimieren.
Darüber hinaus sind Sie dazu verpflichtet, nicht nur das Schadensereignis selbst, sondern auch daraus resultierende unvorhergesehene Schäden zu melden. Dies bedeutet, dass Sie bei einem Schadensfall alle relevanten Informationen an Ihren Versicherer weitergeben müssen, um sicherzustellen, dass Sie den vollen Versicherungsschutz erhalten.
Falls es zu einer groben Fahrlässigkeit Ihrerseits kommt, kann der Versicherer die Leistung in Abhängigkeit von der Schwere des Verschuldens kürzen. Nehmen Sie Ihre Sorgfaltspflichten deshalb ernst und tun Sie alles dafür, um Schäden zu vermeiden und bei einem Schadensfall korrekt zu handeln.
Wohngebäudeversicherung
Zusammenfassung |
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass unbenannte Gefahren eine wichtige Rolle in der Gebäudeversicherung spielen und einen umfassenden Schutz gegen unvorhersehbare Schäden bieten. Von Schäden durch innere Unruhen bis hin zu Sengschäden deckt die Versicherung gegen unbenannte Gefahren eine Vielzahl von Risiken ab, die nicht explizit in Ihrer Police aufgeführt sind.
Die All-Risk-Deckung ist eine umfassende Versicherungslösung, die Schutz gegen alle Gefahren bietet, die nicht explizit ausgeschlossen sind. Obwohl sie höhere Beiträge erfordern kann, bietet sie ein erhöhtes Sicherheitsgefühl und kann auf lange Sicht kosteneffizienter sein.
Es ist wichtig, dass Sie Ihre individuellen Bedürfnisse und Risiken bewerten und die richtige Versicherungslösung für sich finden. Ob Sie sich für eine All-Risk-Deckung entscheiden, einen Premium-Tarif wählen oder eine Elementarschadenversicherung abschließen, denken Sie daran, dass Ihre Gebäudeversicherung dazu da ist, Sie vor unvorhersehbaren Schäden zu schützen und Ihnen Sicherheit zu geben.
Inhalt |
Benannte Gefahren sind spezifische Risiken, die in der Gebäudeversicherungspolice ausdrücklich aufgeführt sind. Diese umfassen in der Regel Ereignisse wie Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel, die klar definiert sind und unter bestimmten Bedingungen von der Versicherung abgedeckt sind. Wenn ein Schaden durch eine dieser benannten Gefahren entsteht, ist die Versicherung verpflichtet, für die entstandenen Kosten aufzukommen, vorausgesetzt, der Schaden fällt nicht unter einen der Ausschlüsse der Police. Diese benannten Gefahren werden auch als Standardgefahren bezeichnet, da sie standardmäßige Risiken darstellen, die explizit in der Versicherungspolice abgedeckt sind.
Unbenannte Gefahren, auch als “Allgefahren” oder “All-Risk” bekannt, bieten Versicherungsschutz für Schadensfälle, die nicht explizit in der Versicherungspolice benannt oder ausgeschlossen sind. Diese Form des Schutzes ist besonders wertvoll, da sie eine breite Palette von Risiken abdeckt und somit eine Sicherheitsnetz für unvorhergesehene und ungewöhnliche Ereignisse bietet. Der Versicherungsschutz für unbenannte Gefahren ist in der Regel umfassender als der Schutz für benannte Gefahren, da er nicht auf vordefinierte Risiken beschränkt ist. Versicherungsnehmer können durch Zusatzbausteine ihre Police erweitern, um zusätzliche Risiken abzudecken, die unter unbenannte Gefahren fallen.
Die Wohngebäudeversicherung greift nicht bei Schäden, die durch Leistungsausschlüsse oder Ausschlüsse in der Police definiert sind. Dazu gehören häufig Schäden durch Krieg, Kernenergie, Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Versicherungsnehmers. Ebenso sind Schäden, die durch allmähliche Abnutzung oder Verschleiß entstehen, in der Regel nicht gedeckt. Es ist entscheidend, die Versicherungsbedingungen genau zu lesen und zu verstehen, um zu wissen, welche Ereignisse und Schäden von Ihrer Police abgedeckt sind und welche nicht.
Daniel Moser, Versicherungsmakler und Gründer von AMBA Versicherungen Fachwirt für Finanzberatung (IHK), Master-Consultant in Finance und Finanzwirt mit 20 Jahren Erfahrung |